raumsequenz diskutiert wege aus der wohnungsnot

beim treffen des spd – unterbezirks / unterallgäu am 28. oktober in ottobeuren wurde darüber diskutiert, wir bezahlbarer wohnraum im unterallgäu geschaffen werden kann.

michael helfert (landratskandidat der spd unterallgäu) erläutert zu beginn die spezifische situation im unterallgäu, wo aufgrund der guten wirtschaftlichen situation, der guten anbindung und der attraktiven lage in den kommunen wohnraum auch durch verstärkten zuzug knapp wird. für ihn ist wichtig, dass sich die kommunen bei künftigen baugebietsausweisungen anteilig flächen sichern, um auf die preisgestaltung von bauland einfluss nehmen zu können.

matthias ressler (spd/fdp fraktionsvorsitzender stadtrat memmingen) ergänzt diese einschätzung am beispiel der stadt memmingen – die ausgangslage ist hier sicherlich nicht vergleichbar mit münchen – trotzdem ist der wohnungsmarkt angespannt, die mietpreise steigen entsprechend und deshalb fordert er ein nachverdichtungskonzept für die stadt, bei welchem man auch über geschosshöhen nachdenken muss: ein bis zwei weitere geschosse sollten dabei nicht ausgeschlossen sein.

beim impulsvortrag von raumsequenz werden vier indikatoren aufgezeigt, welche bei der schaffung von wohnraum zu beachten sind: qualifizierte leerstandserfassung, baulandentwicklung / bodenpolitik, parkraumbewirtschaftung und bauordnung (BayBO)

leerstandserfassung:

beispielhaft wird aufgezeigt, dass im unterallgäu derzeit ca. 390.000 m² wohnfläche leersteht, dass heißt wohnraum für ca. 8.500 menschen. diese „grauen“ potentiale müssen qualifiziert erfasst werden. eine bessere datenlage ist die grundlage, um gezielter auf eigentümer zugehen und bestehende wohnraumpotentiale schneller reaktivieren zu können. notwendige politische instrumente werden hier nur angerissen: der erste weg ist immer, eigentümer zu beraten (z.b. im rahmen von förderprogrammen), stärkerer politischer druck, wie z.b. die in wien diskutierte leerstandabgabe ist für memmingen und das unterallgäu auch aus sicht der anderen referenten derzeit sicherlich nicht angezeigt.

baulandentwicklung / bodenordnung:

hier wird die anregung von herrn helfert aufgegriffen, dass sich die kommunen bei der baulandentwicklung nicht zurückziehen und baurechtlich entwickelte grundstücke dem freien markt überlassen dürfen. die kommunale planungshoheit ist ein wesentlicher aspekt im baugesetzbuch. nur dann kann spekulation und einer bevorratung von wertvollen grundstücken entgegengewirkt werden. im rahmen von städtebaulichen verträgen können baugebote und ggf. sozialbindungen gesichert werden. die von der baulandkommission (BMI) vorgeschlagene fristverlängerung für vorkaufsrechte ist hier ein weiterer wichtiger baustein zur stärkung der kommunalen wohnbaulandentwicklung.

parkraumbewirtschaftung:

was steht einer dichteren bebauung oftmals entgegen? in vielen fällen die kommunale stellplatzsatzung. exemplarisch wird aufgezeigt, wie baugrundstücke mit doppelgarage und wohngebäuden unter beachtung der abstandsflächenregelungen kaum „dichter“ bebaut und damit grundstücksgrößen verringert werden können. auch im bereich des geschosswohnungsbaus sollte frühzeitig über alternative parkkonzepte nachgedacht werden – der trend zu immer größeren fahrzeugen mit höherem stellplatzbedarf kann sich im zuge der verstärkung der elektromobilität langfristig umdrehen: massive tiefgaragen mit entsprechenden stützenrastern und stellplatztiefen können darauf kaum reagieren. beispielhaft wird eine städtebauliche planung des büros echomar in oberkirch (www.echomar.de) erläutert, wo ein grundstück für eine hochgarage in elementbauweise verwendet werden soll. diese kann langfristig angepasst, ergänzt oder gar rückgebaut werden, wenn sich wesentliche faktoren des individualverkehrs ändern. 

bauordnung

im direkten steht die bayerische bauordnung im vergleich mit der landesbauordnung baden-württemberg einer dichteren bebauung aufgrund der abstandsflächenregelungen grundsätzlich entgegen. weitere begrenzende faktoren sind hier brandschutzbestimmungen bei dachgeschossausbauten im bestand (3. wohneinheit) und die begrenzung von wohneinheiten bei nutzungsänderungen im außenbereich.

hier ist der verfasser gespannt auf die umsetzung der flächensparoffensive der bayerischen staatsregierung, bei welcher bereits einige der genannten punkte aufgegriffen wurden.

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